Grundsatzerklärung der CHIRON Group SE zur Achtung der Menschenrechte

Wer wir sind

Die CHIRON Group SE ist weltweit als Spezialist für vertikale Fräs- und Fräs-Dreh-Bearbeitungszentren sowie für ihre Turnkey- und Automationskompetenz gefragt. Zur Gruppe mit Hauptsitz in Tuttlingen, Deutschland, gehören Produktions- und Entwicklungsstandorte, Vertriebs- und Serviceniederlassungen im In- und Ausland. Das Netzwerk, auch über ausgewählte Vertriebsmittler, ist weltumspannend.

Wofür wir stehen

Mit aktuell rund 1.900 Mitarbeitenden weltweit stellen wir uns täglich komplexen Herausforderungen und entwickeln mit echtem Teamgeist zukunftsfeste Lösungen für unsere Kunden. Wir bauen unsere etablierten Kompetenzfelder stetig aus und besetzen frühzeitig neue; die individuellen Kompetenzen unserer Mitarbeitenden führen wir zu einem Mehrwert zusammen. Gemeinsam lösen wir das Versprechen ein, das wir unseren Kunden geben:

PERFORMANCE MEETS PRECISION

Wir agieren mit Blick in die Zukunft und denken in Generationen. Die CHIRON Group stellt sich globalen Herausforderungen und nimmt ihre Verantwortung für Klimaschutz, Ressourceneffizienz, Reduktion der CO2-Emissionen wahr. Wir sind Partner von Blue Competence, der Nachhaltigkeitsinitiative des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA). Einer der zwölf Leitsätze zur Nachhaltigkeit lautet:

Wir setzen uns für die Einhaltung der Menschenrechte ein.

Als Unternehmen mit globaler Präsenz und internationalen Verflechtungen sieht sich die CHIRON Group SE in der besonderen Verantwortung, auf eine verbesserte weltweite Menschenrechtslage entlang ihrer Lieferketten hinzuwirken und ihre Geschäftsbeziehungen mit Blick auf die Agenda 2030 im Sinn einer sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltigen Entwicklung zu gestalten.

Daher richten wir unser unternehmerisches Handeln an den international anerkannten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen aus und setzen so die Anforderungen des in Deutschland geltenden Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte sowie des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) um.

Unser Verständnis von Sorgfaltspflichten in Menschenrechtsfragen beruht darüber hinaus auf folgenden internationalen menschenrechtlichen Instrumenten:

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen

  • Prinzipien des UN Global Compact

  • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen

  • Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) mit ihren fünf Grundprinzipien zu

    - Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen

    - Beseitigung der Zwangsarbeit

    - Abschaffung der Kinderarbeit

    - Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf

    - Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Zudem hat die CHIRON Group SE verschiedene Unternehmens-Richtlinien mit Bezug zu Menschenrechten etabliert, die ebenfalls Grundlage unseres Handelns sind, insbesondere:

  • CHIRON Group Code of Conduct

  • CHIRON Group Supplier Code of Conduct

  • Managementsysteme zu Arbeitssicherheit, Umwelt und Energie

Wir bekennen uns außerdem zu den 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals (SDGs)) der Vereinten Nationen und haben einige davon als für unser unternehmerisches Handeln besonders wesentlich identifiziert. Diese priorisierten SDGs haben einen hohen Bezug zu menschenrechtlichen Themen:

  • SDG 3: Gesundheit und Wohlergehen

  • SDG 4: Hochwertige Bildung

  • SDG 5: Geschlechtergerechtigkeit

  • SDG 7: Bezahlbare und saubere Energie

  • SDG 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

  • SDG 9: Aufbau einer widerstandsfähigen Infrastruktur, Förderung einer integrativen und nachhaltigen Industrialisierung und Unterstützung von Innovationen

  • SDG 12: Nachhaltiger Konsum und Produktion

  • SDG 13: Maßnahmen zum Klimaschutz

  • SDG 17: Stärkung der Mittel zur Umsetzung und Neubelebung der Globalen Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung

Relevante Menschenrechtsthemen und potenziell betroffene Personengruppen

Die zunehmende Integration der CHIRON Group SE in globale Beschaffungs- und Absatzmärkte bietet Chancen und Herausforderungen zugleich: Neue Märkte und Produktionsstätten werden erschlossen und so Arbeitsplätze und Wohlstand geschaffen. Gleichzeitig können auch Risiken durch Intransparenz und möglicherweise mangelhafte Durchsetzung von international anerkannten Menschenrechten in den Lieferketten entstehen. Wir wissen um das Risiko, dass die unternehmerischen Geschäftsaktivitäten und globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten potenziell nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte haben können.

Wir bekennen uns dazu, die Menschenrechte des Einzelnen zu achten, zu schützen und einzuhalten. Wir stehen zu dieser Verantwortung als Unternehmen unabhängig von der Fähigkeit oder Bereitschaft der Staaten, ihrer Pflicht zum Schutz der Menschenrechte nachzukommen. Es gehört zum Verständnis der CHIRON Group SE, faire Löhne zu bezahlen, auf angemessene Arbeitsbedingungen vor Ort hinzuwirken und die Ausbeutung von Kindern zu verhindern. Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist für uns selbstverständlich. Wir benachteiligen niemanden wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Orientierung oder wegen einer körperlichen oder geistigen Behinderung. Korruption lehnen wir ebenso ab wie Zwangsarbeit und Menschenhandel.

Wir legen den Schwerpunkt unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten auf folgende Themen, die wir anhand einer Risikoanalyse als besonders wesentlich für unsere Geschäftsaktivitäten identifiziert haben:

  • Diskriminierung in jeglicher Form
    (z.B. nach Geschlecht, Alter, ethnischer und sozialer Herkunft, Nationalität, Religion oder Weltanschauung, körperlicher oder geistiger Behinderung, sexueller Orientierung)

  • Einschränkung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

  • Gefährdung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

  • Prekäre Anstellungs- und Arbeitsbedingungen

  • Korruption und Bestechung

Unsere Bemühungen um Maßnahmen zur Einhaltung der Menschenrechte umfassen alle Personengruppen, deren Menschenrechte durch die Geschäftsaktivitäten in unseren Lieferketten potenziell gefährdet sein könnten. Dazu gehören insbesondere unsere eigenen Mitarbeitenden – gleich in welcher Beschäftigungsform – und Personengruppen in unserer direkten Lieferkette wie etwa Dienst- und Werkleistende und direkte Lieferanten, aber auch Personengruppen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette.

Unsere Maßnahmen zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten

Die CHIRON Group SE hat verschiedene organisatorische Maßnahmen getroffen, um die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten sicherzustellen:

  • Der Verwaltungsrat und die geschäftsführenden Direktoren legen höchste Priorität auf die Einhaltung der Menschenrechte und initiieren und unterstützen Maßnahmen zur Umsetzung.

  • Die CHIRON Group SE hat einen Menschenrechtsbeauftragten ernannt, der für die Koordinierung und Überwachung sämtlicher Maßnahmen im Rahmen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten zuständig ist.

  • Darüber hinaus sind Zuständigkeiten mit menschenrechtlichem Bezug in weiteren Organisationseinheiten des Unternehmens verankert, insbesondere im Bereich des Supply Chain Managements.

  • Die CHIRON Group SE erwartet von ihren Beschäftigten, die Sorgfaltspflichten, zu denen sich das Unternehmen bekennt, zu befolgen und umzusetzen.

  • Die CHIRON Group SE setzt ein Risikomanagement ein, um Verstöße gegen die Menschenrechtslage im Bereich der Lieferkette rechtzeitig erkennen und analysieren zu können. Im Rahmen einer Risikoanalyse werden qualitative und quantitative Kriterien zur Lieferantenrisikobewertung herangezogen und die ermittelten Risiken vor dem Hintergrund der geschützten Menschenrechtspositionen (nach dem LkSG) bewertet. Ermittelte Risiken werden intern priorisiert. Durch Präventions- und Abhilfemaßnahmen setzen wir uns für die Vermeidung von Risiken ein und bemühen uns, etwaige nachteilige Auswirkungen unserer geschäftlichen Aktivitäten zumindest einzudämmen.

  • Die Arbeit an Maßnahmen zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten ist ein Prozess, der in der CHIRON Group SE einer regelmäßigen und anlassbezogenen Überprüfung in Abhängigkeit sich verändernder geschäftlichen Umfeldbedingungen unterliegt.

  • Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern und hier vor allem von unseren Lieferanten, dass sie sich wie wir zur Achtung der Menschenrechte bekennen, zur Einrichtung angemessener Sorgfaltspflichten verpflichten und diese Erwartungshaltung an ihre eigenen Lieferanten weitergeben. Wir erwarten aktive Kooperation unserer Lieferanten zum Thema menschenrechtliche Sorgfaltspflichten. Menschenrechtliche Themen haben wir über unsere Einkaufsbedingungen in unseren direkten Lieferbeziehungen adressiert. Wir werden in einen Dialog mindestens mit unseren direkten Geschäftspartnern eintreten, um diese vertraglich zu verpflichten, alle im jeweiligen Land geltenden Gesetze sowie die Kernarbeitsnormen der ILO einzuhalten, die Menschenrechte zu achten und gegenüber ihren eigenen Geschäftspartnern menschenrechtsbezogene Risiken angemessen zu adressieren.

  • Wir schärfen das Bewusstsein für menschenrechtliche Themen innerhalb und außerhalb unserer Organisation. Insbesondere schulen wir unsere Mitarbeitenden in dieser Hinsicht und bieten Schulungsmodule auch für unsere Lieferanten an.

  • Wir kommunizieren unsere Werte und unser Bekenntnis zur Einhaltung der Menschenrechte. Insbesondere unsere Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte kommunizieren wir intern an unsere Mitarbeitenden und Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter sowie extern über unsere Website.

  • Wir unterstützen den Erfahrungsaustausch mit anderen Unternehmen und nehmen an branchenübergreifenden Initiativen zum Thema »Nachhaltigkeit« teil. Neben unserer Initiative bei Blue Competence haben wir uns zu den Reduktionszielen der Science Based Target Initiative (SBTI) (Initiative für eine wissenschaftsgestützte Reduktion von Treibhausgasemissionen) verpflichtet.
    Unsere bisherigen und weiterhin geplanten Anstrengungen sind dem freiwillig veröffentlichten Nachhaltigkeitsbericht der CHIRON Group SE (aktuelle Ausgabe: 2022) zu entnehmen.

  • Wir dokumentieren die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten fortlaufend und halten die Berichte über die einzelnen Geschäftsjahre auf der CHIRON Group Corporate Website innerhalb der gesetzlichen Fristen verfügbar.

  • Wir überprüfen die Wirksamkeit unserer Maßnahmen regelmäßig. Dies erfolgt insbesondere durch die revolvierende Risikoanalyse, durch unsere Lieferantenbewertung, ggf. durch unterstützende Lieferantenaudits sowie durch die Berücksichtigung von Meldungen über unseren Beschwerdemechanismus im Rahmen der Risikoanalyse und der Lieferantenbewertung.

  • Wir lehnen jegliche Form von Menschenrechtsverletzungen ab und gehen aktiv dagegen vor. Ein Beschwerdemechanismus ist für uns daher ein unverzichtbarer Baustein, um die Transparenz über potenzielle Menschenrechtsverletzungen zu erhöhen und wirksame Abwehrmaßnahmen treffen zu können. Hierzu hat die CHIRON Group SE einen Beschwerdemechanismus eingerichtet, der sowohl für Mitarbeitende als auch für außerhalb des Unternehmens stehende Personengruppen leicht zugänglich ist. Wir ermutigen alle Menschen innerhalb und außerhalb unseres Unternehmens, uns Mitteilung über Bedenken in Bezug auf unsere geschäftlichen Aktivitäten zu machen, vor allem über potenzielle Verstöße gegen diese Grundsatzerklärung, gegen geltende Gesetze oder gegen Richtlinien der CHIRON Group SE.

Die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in unserer Organisation und in unseren geschäftlichen Prozessen betrachten wir als wichtigen Beitrag zur Verbesserung der menschenrechtlichen Lage. Unsere Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte werden wir kontinuierlich weiterentwickeln.